Privatrechtlich Bedeutungen, Synonyme und Antonyme
"Privatrechtlich" wird als Adjektiv mit der Bedeutung von "private law" oder "civil law (adj.)" verwendet.
Wesentliche Eigenschaften von "privatrechtlich"
Die wichtigsten Eigenschaften sind folgende:
Bedeutungen von "privatrechtlich" + Synonyme und Antonyme
Es hat die Bedeutungen und Verwendungen, die unten aufgeführt sind:
1.) "Dem Privatrecht zugehörig, das die Beziehungen zwischen Bürgern regelt"
- Definition: "Bezogen auf das Privatrecht, das die Beziehungen zwischen Einzelpersonen regelt."
- Synonym(e): zivilrechtlich, bürgerlich
- Antonym(e): öffentlich-rechtlich
- Verwandte Wort(e): Privatrecht, Zivilrecht
📝 Einige Anwendungsbeispiele:
- Die privatrechtlichen Verträge müssen sorgfältig geprüft werden.
- Er hat eine privatrechtliche Vereinbarung mit seinem Vermieter getroffen.
- Die privatrechtlichen Bestimmungen sind hier entscheidend.
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